Ein Sicherheitsdatenblatt ist erforderlich,
- wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) erfüllt.
- wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) erfüllt.
- wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist.
- wenn der Stoff aus anderen Gründen in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen wurde.
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