Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen erstellen - für eine sichere Handhabung

Wer muss Betriebsanweisungen erstellen?

Gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung ist jeder Unternehmer verpflichtet, für jeden im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Eine ausführliche Anleitung zur Gestaltung von Betriebsanweisungen finden Sie in der TRGS 555. Betriebsanweisungen dienen dem Schutz der Beschäftigten, die an einem Arbeitsplatz mit gefährlichen Stoffen und Gemischen umgehen. Diese Betriebsanweisungen müssen deshalb auf alle Tätigkeiten an jedem Arbeitsplatz speziell zugeschnitten werden, auf alle dort vorhandenen Gefahren hinweisen und entsprechende Maßnahmen im Gefahrenfall aufzeigen. Für jeden einzelnen Stoff!

Auf Basis Ihrer Sicherheitsdatenblätter können wir Ihnen stoffbezogene und editierbare Betriebsanweisungsvorlagen erstellen. Diese müssen dann nur arbeitsplatzspezifisch angepasst werden.

Vollständige und arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen mit sämtlichen wichtigen und vorgeschriebenen Ergänzungen, können Sie besonders leicht mit unserer Sofware GemSy® selbst erstellen, auch in übersetzter Form in über 30 Sprachen für über 30 Länder.

Näheres zu GemSy® finden Sie hier.

Hersteller von Produkten, die Ihre Sicherheitsdatenblätter bei uns erstellen lassen, können ihren Anwendern editierbare Betriebsanweisungsvorlagen auch ganz einfach online zur Verfügung stellen mit unserer Dokumentenverwaltungssoftware SDB-Browser.

Näheres zum SDB-Browser finden Sie hier. Oder sprechen Sie uns einfach an. Wir finden eine Lösung!