SPM-Meldungen
Die Verordnung (EU) 2023/2055 zur Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln (SPM) - umgangssprachlich auch Mikroplastik genannt - verpflichtet Unternehmen zur Erfüllung von Informationspflichten. Betroffen sind Lieferanten von SPM, die von bestimmten Ausnahmen oder Übergangsfristen Gebrauch machen.
Die Informationspflichten zum SPM-Reporting gelten bereits seit dem 17. Oktober 2025. Weitere Anforderungen, beispielsweise für bestimmte In-vitro-Diagnostika, gelten ab dem 17. Oktober 2026. Unternehmen müssen relevante Informationen innerhalb der Lieferkette erfassen, dokumentieren und bereitstellen.
Wir unterstützen Sie beim SPM-Reporting, damit Ihre Produkte weiterhin verkehrsfähig bleiben.
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