Bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische unterliegen den Vorgaben der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV). Ziel dieser Verordnung ist es, Mensch und Umwelt vor besonderen Risiken zu schützen, die beim Inverkehrbringen und bei der Abgabe solcher Stoffe entstehen können. Sie legt unter anderem fest, welche Stoffe beschränkt oder verboten sind und welche Anforderungen beim Verkauf – insbesondere an private Endverbraucher – zu beachten sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der ChemVerbotsV ist die Qualifikation des Personals: Nur geschulte Personen dürfen entsprechende Stoffe abgeben. Daher ist gemäß § 11 ChemVerbotsV ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser stellt sicher, dass die verantwortlichen Mitarbeitenden über fundierte Kenntnisse im Umgang mit gefährlichen Stoffen verfügen, die rechtlichen Vorgaben kennen und geeignete Schutzmaßnahmen anwenden können.
Um die Aktualität dieser Kenntnisse zu gewährleisten, muss die Sachkunde regelmäßig aufgefrischt werden. Liegt der Erwerb der Sachkunde mehr als sechs Jahre zurück, kann sie durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen verlängert werden. Je nach Umfang der Schulung ist eine Verlängerung um bis zu sechs Jahre möglich – bei kürzeren Veranstaltungen beispielsweise um drei Jahre.
Alle Schulungs- und Belehrungsangebote orientieren sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und werden von qualifizierten Fachreferenten durchgeführt. Das Fortbildungsseminar zur Auffrischung der Sachkunde wurde durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als zuständige Behörde in Bayern anerkannt und gilt bundesweit. Teilnehmer/-innen erhalten im Anschluss entsprechende Nachweise zur Vorlage bei Behörden. ´
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der ChemVerbotsV rechtssicher und effizient in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

