Chemikalienverbotsverordnung
ChemVerbotsV

Sachkunde und Auffrischung gem. ChemVerbotsV

Bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische unterliegen den Beschränkungen der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

Wer diese Gefahrstoffe an private Endabnehmer abgibt, benötigt gemäß § 11 der ChemVerbotsV Sachkunde. Liegt die Sachkundeprüfung oder das Erlangen der Sachkunde durch eine anderweitige Qualifikation länger als 6 Jahre zurück, kann sie durch die Teilnahme an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung um weitere 6 Jahre verlängert werden (3 Jahre bei einer Halbtagesveranstaltung).

Das Chemiebüro führt als behördlich anerkannte Einrichtung halb- und eintägige Fortbildungsveranstaltungen zur Verlängerung der Sachkunde durch. Durch die Teilnahme am Seminar können:

  • umfassende Sachkunde,
  • eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel,
  • eingeschränkte Sachkunde mit Bioziden und Pflanzenschutzmittel,
  • eingeschränkte Sachkunde für Einzelstoffe

um 3 bzw. 6 Jahre verlängert werden.

Die Teilnehmer erhalten im Anschluss eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei den Behörden. Das Fortbildungsseminar ist von der Regierung von Oberfranken als zuständige Behörde in Bayern anerkannt und gilt bundesweit.

Sie haben Interesse? Unsere aktuellen Schulungstermine finden Sie hier.

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