Eine C&L-Meldung (Classification and Labelling Notification) ist eine Mitteilung gemäß Artikel 40 der EU-CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische. Diese gilt verpflichtend für EU-Importeure und -Hersteller beim Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe als solche oder in gefährlichen Gemischen. Gemeldet wird dabei im C&L- Verzeichnis (C&L Inventory) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
Wann ist eine C&L-Meldung erforderlich?
Eine C&L-Meldung ist dann erforderlich,
Wie lauten die Fristen für eine Meldung?
Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Stoffes in der EU erfolgen.
Gern kümmern wir uns um Ihre Meldungen.