C&L-Meldungen

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Was ist eine C&L-Meldung?

Eine C&L-Meldung (Classification and Labelling Notification) ist eine Mitteilung gemäß Artikel 40 der EU-CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische. Diese gilt verpflichtend für EU-Importeure und -Hersteller beim Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe als solche oder in gefährlichen Gemischen. Gemeldet wird dabei im C&L- Verzeichnis (C&L Inventory) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).


Wann ist eine C&L-Meldung erforderlich?

Eine C&L-Meldung ist dann erforderlich,

  • wenn ein gefährlicher Stoff in der EU hergestellt, importiert oder in Verkehr gebracht wird – unabhängig von der Menge.
  • wenn ein REACH-registrierungspflichtiger Stoff (ab 1 Tonne/Jahr) noch keine gültige CLP-Einstufung im Registrierungsdossier hat.

Wie lauten die Fristen für eine Meldung?

Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Stoffes in der EU erfolgen.


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