AGB

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
(1) Vorbehaltlich individueller Absprachen und schriftlicher Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Dienstleistungsfirma Chemiebüro®, nachstehend Auftragnehmer genannt, und seinen Vertragspartnern, nachstehend Auftraggeber genannt, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen der Auftraggeber widersprochen.

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ausarbeitungen sind Dokumente und deren digitalisierte Darstellung, welche der Auftragnehmer auch in schriftlicher Form bereitstellt oder ausliefert.
(2) Produktdaten umfassen die vollständige chemische Zusammensetzung eines Produktes inklusiv seiner Identifikationsdaten. Diese Daten liefert der Auftraggeber dem Auftragnehmer kostenfrei in so umfassender Form, dass der Auftragnehmer in der Lage ist, nach aktueller Vorschriftenlage, Ausarbeitungen erstellen zu können.
(3) Produktdaten, deren Rezepturen Reaktanten enthalten gelten als unvollständig.
(4) Datenlieferant ist eine vom Auftraggeber bestimmte Person, die für den Inhalt der Produktdaten verantwortlich ist. Auch in dem Falle, in dem der Auftraggeber nicht der Inhaber der Produktdaten ist, verbleibt bei ihm die Verantwortung über die Vollständigkeit der Produktdaten.

§ 3 Urheberrechte
(1) Die Ausarbeitungen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Weil der Auftragnehmer für den Inhalt seiner Ausarbeitungen verantwortlich ist, ist jede Änderung an seinen Ausarbeitungen untersagt.

§ 4 Lieferbedingungen
(1) Der Auftragnehmer erstellt seine Ausarbeitungen vom Sitz seines Unternehmens aus nach aktueller Vorschriftenlage und unter Verwendung der gelieferten Produktdaten.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Schäden, wie sie durch unvollständige oder unzutreffende Produktdaten entstanden sind oder entstehen könnten.
(3) Wird anstatt einer umfassenden und vollständigen chemischen Zusammensetzung eines Produktes ein Sicherheitsdatenblatt dem Auftragnehmer geliefert, so gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer als vereinbart, dass die erforderlichen Produktdaten mit diesem Sicherheitsdatenblatt als erfüllt gelten. Der Auftragnehmer prüft die Aktualität und Plausibilität eines solchen Sicherheitsdatenblattes.
(4) Wird der Auftragnehmer zur Datenbeschaffung beauftragt, so erfolgt dazu zuvor eine Honorarvereinbarung.
(5) Der Auftragnehmer ist an seine Angebote längstens für die Dauer von drei Wochen gebunden.
(6) Abgegebene Beratungsleistungen, Hinweise, Vorschläge oder Stellungnahmen beinhalten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

§ 5 Lieferfristen
(1) Die vom Auftragnehmer genannte Lieferzeit beginnt mit der ordnungsgemäßen und vollständigen Lieferung der Produktdaten durch den vom Auftraggeber benannten Datenlieferanten.
(2) Bei vereinbarten Fristen und Terminen sind Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, vom Auftragnehmer nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Außerdem behält der Auftragnehmer wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung das Honorarrecht.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht/Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Er wird die ihm, seinem Unternehmen oder seinen Mitarbeitern bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Rezepturen, Einkaufs- und Verkaufsinformationen keinem Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zugänglich machen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Beendigung der Geschäftsbeziehungen hinaus.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht unter § 6 (1) kommt nicht zur Anwendung, wenn der Auftragnehmer durch den Auftraggeber beauftragt wird, Produktdaten an Dritte zu liefern.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen über die vorvertragliche und vertragliche Korrespondenz während der gesamten Zusammenarbeit und auch nach deren Beendigung der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln.
(4) Der gesetzliche Datenschutz ist von beiden Vertragsparteien zu wahren. Personenbezogene Daten werden nur zur Terminierung, Dokumentation und Rechnungsstellung genutzt. Beide Parteien willigen gemäß § 51 BDSG der zuvor genannten Nutzung ein und können dieser jederzeit widersprechen.

§ 7 Haftung des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
(4) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
(5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe, Verrichtungsgehilfen sowie eventueller Nach-/Subunternehmer des Auftraggebers.
(6) Für Ausfälle bei der Verfügbarkeit von Daten, die der Auftragnehmer im Internet bereitstellt, kann er nicht haftbar gemacht werden.

§ 8 Nutzungsrechte und –pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber erhält das einfache Nutzungsrecht, die gelieferten Dokumente im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Produkte zur kostenfreien Weitergabe an seine Kunden zu verwenden, Kopien der Ausarbeitungen zu erstellen und auf seiner Webseite im Internet kostenfrei zu veröffentlichen und zu verbreiten. Weitergehende Rechte bestehen nicht.
(2) Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, kostenpflichtig die Ausarbeitung an Dritte zu verbreiten, zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen.
(3) Bei der Verbreitung und/oder Weitergabe der Ausarbeitung an Dritte sind diese über die Urheberrechte des § 3 zu informieren.
(4) Diese Nutzungsrechte und –pflichten gelten über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

§ 9 Kündigungsrecht des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sich herausstellt, dass die Datenlage so kritisch oder unvollständig ist, dass ein verantwortliches Arbeiten nicht möglich ist. Der Anspruch auf ein vereinbartes Honorar bleibt in diesem Fall unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Ausarbeitungen insbesondere die Sicherheitsdatenblätter, auf Datenträger gelieferte oder online übermittelte Daten, im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Solange das Eigentum noch nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist, ist es diesem untersagt, die Ausarbeitungen zu verwenden, zu kopieren oder Dritten zu überlassen.
(3) Die Vorschriften zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verlangen eine 10-jährige Archivierung der Datenbasis. Aus diesem Grunde behält sich der Auftragnehmer ein Kopierrecht an den erforderlichen Daten vor.

§ 11 Zahlungsbedingungen
(1) Vereinbarte Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
(2) Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung ist erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag verfügen kann.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Insbesondere ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie weitere Schäden, u. a. die Kosten für nach Verzugseintritt erfolgte Mahnungen und höhere Zinsbelastungen, geltend zu machen.
(4) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Eintritt von Umständen, welche die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist auf Verlangen des Auftragnehmers verpflichtet, den sofortigen Ausgleich offener Rechnungen für ausgeführte Lieferungen oder die Erbringung von vereinbarten Vorauszahlungen des Auftraggebers zu verlangen.
(5) Leistet der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, ist er auf Verlangen des Auftragnehmers, unbeschadet aller sonstigen Rechte, verpflichtet, sämtliche gelieferten Ausarbeitungen kostenfrei zurückzugeben und erstellte Kopien, auch solche, die Dritten überlassen wurden, zu vernichten. Auf Verlangen hat der Auftraggeber geeignete Nachweise der Vernichtung zu erbringen.
(6) Änderungen des Rechnungsempfängers oder anderer Rechnungsdetails, nachdem die Rechnung bereits durch den Auftragnehmer gestellt wurde, können grundsätzlich nur in schriftlicher Form (Post, Telefax oder Mail) akzeptiert werden. Bei nachträglicher Änderung des Rechnungsempfängers ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung des neuen Rechnungsempfängers notwendig. Für die erforderliche Stornorechnung und Neuausstellung wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 24,- € erhoben.

§ 12 Veranstaltungen
(1) Die auf der Webseite des Auftragnehmers aufgeführten Veranstaltungen (Schulungen, Webinare und Ähnliches) sind kostenpflichtig. Wenn ein Auftraggeber eine Buchung online vornimmt, stimmt dieser zu, dass:
 (i) er dafür verantwortlich ist, den vollständigen Eintrag für die Veranstaltung zu lesen, bevor er sie verbindlich bucht;
 (ii) er einen rechtsverbindlichen Vertrag zur Buchung einer Veranstaltung eingeht, wenn er den Buchungsvorgang abschließt.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, angegebene Preise für Veranstaltungen jederzeit zu ändern (vorausgesetzt, dass nur der Betrag in Rechnung gestellt wird, dem der Auftraggeber vor der Preisänderung zugestimmt hat) und unbeabsichtigt auftretende Preisfehler mit Wirkung für die Zukunft zu korrigieren.
(3) Bei der Teilnahme an einem Webinar ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar-Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor dem Webinar zu testen.
(4) Ein Ausfall, der vom Auftraggeber zu verantwortenden technischen Voraussetzungen, entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.
(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen bis 4 Werktage vor dem anberaumten Termin abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund oder wegen Ausfall des Referenten, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse abgesagt, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Der Auftraggeber wird hiervon umgehend schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Bereits gezahlte Gebühren werden wahlweise zur Teilnahme an anderen Veranstaltungen gutgeschrieben oder zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestehen nicht.
(6) Bei Ausfall des Referenten behält sich der Auftragnehmer als Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
(7) Der Inhalt aller Veranstaltungen sowie alle Materialien (Webinar-Unterlagen, zur Verfügung gestellte Aufzeichnungen usw.) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers bzw. der jeweiligen Referenten und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich durch den Auftraggeber genutzt werden, dem sie zur Verfügung gestellt wurden. Nicht erlaubt sind insbesondere die auch nur teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung sowie die Aufzeichnung einer Veranstaltung in Audio oder Video bzw. durch Screenshots. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.
(8) Die Stornierung eines gebuchten Seminars/Webinars ist schriftlich (z. B. per Fax oder E-Mail) bis 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer Administrationspauschale in Höhe von 25 % der Teilnahmegebühr möglich. Bei einer späteren Stornierung werden keine Teilnahmegebühren erstattet. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Mitteilung an den Auftragnehmer.
(9) Bei Teilnahme an den Veranstaltungen des Auftragnehmers hält der Auftraggeber alle anwendbaren Gesetze ein.

§ 13 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Lieferung. Mängelrügen gemäß § 474 HGB unterliegen der Schriftform.
(2) Sollten die gelieferten Ausarbeitungen einen Mangel aufweisen, so wird der Auftragnehmer die Ausarbeitungen, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nachbessern. Es ist dem Auftragnehmer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Als angemessen gelten mindestens 3 volle Arbeitswochen.
(3) Eine Pflicht zur Korrektur von Ausarbeitungen und eventueller Schadensregulierung besteht nicht, wenn sich herausstellt, dass Produktdaten zur Erstellung von Ausarbeitungen unvollständig waren.

§ 14 Sonstiges
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Regensburg. Mündliche Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

Diese Erklärung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.


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Stand: Juli 2023