ECHA-Meldungen

HABEN SIE DAS SCHON GEMELDET?

Wir melden Ihre Produkte an.

Gefährliche Gemische sind innerhalb der EU seit 01.01.2021 harmonisiert über das Portal der ECHA zu melden. Sparen Sie sich die Arbeit und Nerven. Wir kümmern uns um die Produktanmeldungen für Giftnotrufe gem. Art. 45 CLP.

Als Hersteller, Importeur oder Lieferant von gefährlichen Gemischen sind Sie gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung verpflichtet, Informationen an das Portal der ECHA mitzuteilen. 

Für folgende gefährliche Produkte gelten diese Stichtage:

  • Verbraucherprodukte: ab 01. Januar 2021
  • Produkte zur gewerblichen Verwendung: ab 01. Januar 2021
  • Produkte zur industriellen Verwendung: ab 01. Januar 2024
  • Bereits bei einer nationalen Behörde (für Deutschland BfR) vor dem 1. Januar 2021 gemeldete Gemische: bis 01. Januar 2025 

In welcher Sprache muss gemeldet werden?

Grundsätzlich sind Meldungen in der EU in einer der jeweiligen Amtssprache zu verfassen. Viele Länder akzeptieren hierbei auch Englisch. In Finnland dagegen müssen z.B. Meldungen  in Schwedisch und Finnisch erfolgen. Einen genauen Überblick finden Sie hier.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die ECHA erhebt allgemein  für die Meldungen keine Gebühren.

In Ungarn, Italien und Belgien werden derzeit Gebühren erhoben. Weitere Informationen können Sie den jeweiligen Seiten entnehmen.