Sicherheitsdatenblatt - FAQ
Ein Sicherheitsdatenblatt muss datiert sein und folgende Punkte enthalten: 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und Firmenbezeichnung 2. Mögliche Gefahren 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 7. Handhabung und Lagerung 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 10. Stabilität und Reaktivität 11. Toxikologische Angaben 12. Umweltbezogene Angaben 13. Hinweise zur Entsorgung 14. Angaben zum Transport 15. Rechtsvorschriften 16. Sonstige Angaben Grundsätzliche Regelungen zur Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern befinden sich in den Verordnungen (EG) 1907/2006 unter Artikel 31 und (EG) 2015/830, sowie der neuesten Verordnung (EU) 2020/878. |