Sicherheitsdatenblatt - FAQ
Sicherheitsdatenblatt - FAQ

Wie muss das Sicherheitsdatenblatt verfasst sein?

Tabelle
Ein Sicherheitsdatenblatt muss datiert sein und folgende Punkte enthalten:

1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und Firmenbezeichnung
2. Mögliche Gefahren
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
7. Handhabung und Lagerung
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
10. Stabilität und Reaktivität
11. Toxikologische Angaben
12. Umweltbezogene Angaben
13. Hinweise zur Entsorgung
14. Angaben zum Transport
15. Rechtsvorschriften
16. Sonstige Angaben

Grundsätzliche Regelungen zur Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern befinden sich in den Verordnungen (EG) 1907/2006 unter Artikel 31 und (EG) 2015/830, sowie der neuesten Verordnung (EU) 2020/878.


Die häufigsten Fragen im Überblick:

Was sind Sicherheitsdatenblätter?
Wann ist ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen?
Für welche Stoffe und Gemische ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich?
Wie muss das Sicherheitsdatenblatt verfasst sein?
Was kostet ein Sicherheitsdatenblatt?
Wer muss das Sicherheitsdatenblatt erstellen?
Wie alt sollten Sicherheitsdatenblätter sein?
In welcher Sprache muss das Sicherheitsdatenblatt sein?


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