Nachrichten

Zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlament und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 treten ab dem 27. Dezember 2013 zusätzliche Beschränkungen für PAK's (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in Kraft.

Für Kunststoffe und Gummi, die mit der Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen gilt dann ein Grenzwert von 0,1 mg/kg bzw. 0,5 mg/kg.