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Türkei - ITR

Für Stoffe, die noch nicht vollständig registriert sind, kann die individuelle vorläufige Registrierung (Individual Temporary Registration, kurz ITR) eine Übergangslösung darstellen.

Grundsätzlich besteht nach der türkischen REACH-Verordnung KKDIK eine Registrierungspflicht für Stoffe, die in Mengen von mindestens einer Tonne pro Jahr in der Türkei hergestellt oder in die Türkei importiert werden. Die Fristen für die vollständige Registrierung sind nach Tonnage und bestimmten Stoffeigenschaften gestaffelt.

Als Übergangslösung kann eine individuelle vorläufige Registrierung (Individual Temporary Registration, kurz ITR) in Betracht gezogen werden. Die Frist für die Einreichung einer ITR endet am 30. September 2026

Für bestimmte Stoffe endet die Frist für die vollständige Registrierung bereits am 31. Dezember 2026. Dies betrifft:

  • Stoffe, die in Mengen von mindestens 1.000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden,
  • Stoffe ab 100 Tonnen pro Jahr, die als sehr giftig für Wasserorganismen eingestuft sind (H400/H410), sowie
  • krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe) der Kategorie 1A oder 1B ab 1 Tonne pro Jahr.

Für weitere registrierungspflichtige Stoffe gelten Fristen bis zum 31. Dezember 2028 beziehungsweise 31. Dezember 2030.

Die ITR ist dabei von der vollständigen Registrierung zu unterscheiden: Sie dient als zeitlich begrenzte Übergangslösung und ersetzt die vollständige Registrierung nicht.