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Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe

Mit dem Beschluß (2013/85/EU) vom 14.02.2013 werden einige Wirkstoffe entsprechend der RL 98/8/EG nicht in die Anhänge I,IA und IB aufgenommen. Diese Wirkstoffe dürfen entsprechend ab dem 01.02.2014 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.