Was sind Detergenzien?
Gemäß der Verordnung (EU) 2026/405 wird ein Detergens definiert, als:
„Einen Stoff, ein Gemisch oder einen Mikroorganismus oder eine Kombination davon, der/das bzw. die dazu bestimmt ist,
— Textilien, Geschirr oder Oberflächen zu reinigen,
— Textilien, Geschirr oder Oberflächen einzuweichen (vorzuwaschen), zu spülen oder zu bleichen,
— den Griff oder Geruch von Textilien in Prozessen, die die Textilwäsche ergänzen, zu verändern,
— den Reinigungsprozess bei gleichzeitiger Verwendung eines Waschmittels oder Maschinengeschirrspülmittels zu unterstützen;“
Was ändert sich?
Digitaler Produktpass:
Künftig erhält jedes Detergens einen digitalen Produktpass (DPP) mit wichtigen Produkt- und Herstellerinformationen. Über einen QR-Code oder einen vergleichbaren Datenträger auf Produkt oder Verpackung sollen diese Informationen digital abrufbar sein.
Biologische Abbaubarkeit:
Die Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit von Tensiden bleiben bestehen. Zudem werden die Anforderungen schrittweise auf weitere Bestandteile wie bestimmte Folien und Polymere (ab 23. März 2032) sowie organische Stoffe (ab 23. März 2034) ausgeweitet. Die konkreten Prüfmethoden und Kriterien hierfür sollen bis 23. März 2029 bzw. 23. März 2031 noch festgelegt werden.
Reinigungsmittel mit Mikroorganismen:
Für Detergenzien, denen gezielt Mikroorganismen zugesetzt werden, gelten künftig eigene Anforderungen. Neu sind Vorgaben zur eindeutigen Identifizierung, zur Sicherheit von Mensch und Umwelt und zur Kennzeichnung der enthaltenen Mikroorganismen.