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Inkrafttreten der CLP-Verordnung

Mit dem heutigen 1. Juni 2015 endet die Übergangsfrist für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gemischen. Die Zubereitungsrichtlinie 1999/45 EG, wie auch die Stoffrichtlinie 67/548/EWG werden mit dem heutigen Datum aufgehoben. Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Gemische, haben sich ab sofort ausschließlich nach den Vorgaben der CLP-Verordnung 1272/2008 zu richten. Allerdings dürfen vor dem 01.06.2015 in Verkehr gebrachte Gebinde während einer zweijährigen Übergangsfrist noch abverkauft werden.