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Delegierte Verordnung (EU) Nr. 736/2013 der Kommission

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Laufzeit des Arbeitsprogramms zur Prüfung alter biozider Wirkstoffe

Mit dem 31.07.2013 wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 736/2013 die neue Biozid-RL dahingehend geändert, daß die Laufzeit des Arbeitsprogramms zur Prüfung alter biozider Wirkstoffe von 14. Mai 2014 auf 31.12.2024 geändert wurde.