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Diese Neufassung begründet sich auf der Umsetzung des "Gesetzes zur Durchführung ver Verordnung (EU) Nr. 528/2012". Mit beiden Gesetzes wird die EU-Verordnung "528/2012 vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten" in nationales Recht umgesetzt.