Die bisherigen Workplace Exposure Standards (WES) werden künftig als Workplace Exposure Limits (WEL) bezeichnet. Gleichzeitig wurden zahlreiche Grenzwerte angepasst: Für einige Stoffe gelten damit künftig strengere Vorgaben, andere Stoffe wurden aus der Liste gestrichen, während für weitere Stoffe neue Grenzwerte eingeführt wurden.
Die neuen Vorgaben sollen den Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz verbessern und betreffen unter anderem Metalle, Stäube und weitere chemische Stoffe.
Verschärfte Grenzwerte für bestimmte Stoffe
Eine Änderung betrifft beispielsweise Aluminium in Schweißrauch. Der bisherige Arbeitsplatzgrenzwert von 5 mg/m³ wurde auf 1 mg/m³ abgesenkt.
Auch für pyrogene Kieselsäure wurde ein Grenzwert festgelegt. Hier gilt künftig ein Wert von 2 mg/m³.
Neben der Verschärfung bestehender Grenzwerte wurden auch Stoffe aus der bisherigen Auflistung entfernt. Dazu gehören unter anderem Zinn sowie Metall und anorganische Verbindungen. Das Streichen eines Stoffes aus der Grenzwertliste bedeutet dabei nicht automatisch, dass von diesem Stoff keine Gefährdung ausgeht. Vielmehr müssen Unternehmen weiterhin prüfen, ob und in welchem Umfang Beschäftigte einem Gefahrstoff ausgesetzt sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Neue Regelungen für krebserzeugende Stoffe
Eine besonders wichtige Änderung betrifft die sogenannten Non-threshold genotoxic carcinogens (NTGCs), also genotoxische Karzinogene ohne Schwellenwert.
Für diese Stoffe wird es ab 01. Dezember 2026 keine Arbeitsplatzgrenzwerte mehr geben. StattdessenHier gilt hier die Pflicht zur vollständigen Eliminierung bzw. Risikominimierung.
Welche Fristen gelten?
Eine Übergangsfrist gilt noch bis 30.November 2026. Ab dem 01. Dezember 2026 gelten die neuen Grenzwerte verbindlich. Für NTGCs gibt es dann keine Grenzwerte mehr.
Weitere Informationen finden Sie unter: workplace-exposure-limits-amended-november_2025.pdf