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Anpassung der CLP-Verordnung

Die veröffentlichte 22. ATP (Adaptation to Technical Progress) umfasst eine Anpassung von 50 Einträgen der CLP-Verordnung.

Welche Änderungen wurden vorgenommen?

  • 22. ATP - VERORDNUNG (EU) 2024/2564 :
    Mit der 22. ATP wird durch die Europäische Kommission in Tabelle 3 des Anhangs VI, Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) geändert. Insgesamt betrifft die Verordnung 50 Einträge. 16 davon erhielten eine neue Fassung, wie beispielsweise die Einträge von Formaldehyd … % oder Schwefel. 27 Einträge wurden neu hinzugefügt, wie Hexylsalicylat oder 2,3-Epoxypropylneodecanoat und 7 Einstufungen wurden gestrichen, unter anderem: 005-017-00-7, 005-017-01-4 und 005-018-00-2.


  • Wann gelten diese Änderungen?

  • Die Anpassung wurde am 30.09.2024 veröffentlicht und tritt am 20.10.2024 in Kraft. Ab dem 01.05.2026 gilt diese verbindlich.


  • Was muss berücksichtigt werden?

  • Lieferanten müssen die Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an die neue bzw. geänderte Einstufung anpassen.