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Anerkennung als Fortbildungseinrichtung nach § 11 Absatz 1 Nr. 2 ChemVerbotsV

Mit Stolz können wir verkünden, dass wir gemäß dem Behördenbescheid 12160/2019-C vom 14.11.2019 als Fortbildungseinrichtung nach § 11 Absatz 1 Nr. 2 ChemVerbotsV anerkannt wurden.

Das Chemiebüro und seine Dozenten dürfen ab sofort Fortbildungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 2 der Chemikalienverbots-Verordnung zur Verlängerung der umfassenden Sachkunde durchführen.

Weitere Informationen zum Themenbereich Verlängerung der Sachkunde sowie Termine, Teilnahmebedingungen und Seminarinhalte finden Sie in der Rubrik Workshops/Seminare unter Auffrischung der Sachkunde.