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Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments

Mit dem 25.03.2014 wurde die Änderung (EU/301/2014) des Anhangs XVII hinsichtlich von Chrom (VI)-Verbindungen veröffentlicht.

Es wurden die Grenzwerte in Ledererzeugnissen, die mit der Haut in Berührung kommen, in die Beschränkungs-RL aufgenommen.