FAQ

Gilt das Thema Aufbewahrungspflichten auch für Sicherheitdatenblätter?

Ja, in mehren Verordnungen wird eine Aufbewahrungspflicht geregelt:

  • Nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Artikel 36 müssen Dokumente 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • In der Verordnung (EU) 2015/830 Anhang II Abschnitt 16 im Sicherheitsdatenblatt heißt es "Ein Lieferant eines Stoffs oder Gemischs muss die Erläuterung der Änderungen aufbewahren und auf Verlangen vorweisen"
  • In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) werden Aufbewahrungspflichten im Artikel 49 geregelt.