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Mit der Verordnung (EU) 2023/1132 der Kommission vom 8. Juni 2023 werden folgende Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) vorgenommen.
Diese Änderungen betreffen krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende Stoffe.
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Nummern 2 und 5 des Anhangs gelten ab dem 1. Dezember 2023.