Ein Sicherheitsdatenblatt muss aktualisiert werden, bei:
- Änderungen der harmonisierten Einstufung der Bestandteile eines Gemisches
Änderungen der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen in Anhang VI der CLP-Verordnung müssen nach einer Übergangsfrist von normalerweise achtzehn Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU übernommen werden. - Änderungen der Einstufung im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten
Wenn Ihr Lieferant die Einstufung eines von Ihnen verwendeten oder importierten Stoffes oder Gemisches geändert hat, müssen Sie die Einstufung des Gemisches neu bewerten. - Änderungen am Gemisch
Wenn eine Änderung an einem Gemisch vorgenommen wird, muss eine neue Bewertung durchgeführt werden. - Neuen Informationen über Stoffe
Eine Neubewertung muss auch dann erfolgen, sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden. - Änderungen der Kriterien
Eine Änderung der Einstufung eines Gemisches kann sich auch aus Änderungen der Rechtsvorschriften ergeben. Änderungen der CLP-Kriterien müssen nach einer Übergangsfrist von normalerweise achtzehn Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union übernommen werden. Das Chemiebüro ® empfiehlt spätestens nach 18 Monaten das Sicherheitsdatenblatt validieren zu lassen.
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