Gefährliche Gemische sind innerhalb der EU seit 01.01.2021 harmonisiert über das Portal der ECHA zu melden. Sparen Sie sich die Arbeit und Nerven. Wir kümmern uns um die Produktanmeldungen für Giftnotrufe gem. Art. 45 CLP.
Als Hersteller, Importeur oder Lieferant von gefährlichen Gemischen sind Sie gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung verpflichtet, Informationen an das Portal der ECHA mitzuteilen.
Was gehört zu einer harmonisierten Meldung?
Eine harmonisierte Meldung umfasst die wesentlichen Informationen zu einem gefährlichen Gemisch, insbesondere Angaben zur Produktidentität, Zusammensetzung, Einstufung und Verwendung. Dazu zählt auch der UFI-Code (Unique Formula Identifier), ein eindeutiger, 16-stelliger Rezepturidentifikator, der auf dem Etikett von gefährlichen Gemischen anzugeben ist. In Notfällen können mit der Angabe des Codes Giftnotrufzentren Erste-Hilfe-Maßnahmen entsprechend dem gefährlichen Gemisch empfehlen. Bestimmungen zur Anwendung des UFIs, sowie zur Kennzeichnung von Gemischen wurden in der Verordnung (EU) 2017/542 angekündigt. Diese sind für alle Mitgliedstaaten des EWR verbindlich.
Für folgende gefährliche Produkte gelten diese Stichtage:
In welcher Sprache muss gemeldet werden?
Grundsätzlich sind Meldungen in der EU in einer der jeweiligen Amtssprache zu verfassen. Viele Länder akzeptieren hierbei auch Englisch. In Finnland dagegen müssen z.B. Meldungen in Schwedisch und Finnisch erfolgen. Einen genauen Überblick finden Sie hier.
Welche Gebühren fallen an?
Die ECHA erhebt allgemein für die Meldungen keine Gebühren. In Ungarn, Italien und Belgien werden derzeit Gebühren erhoben. Weitere Informationen können Sie den jeweiligen Seiten entnehmen.