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Zentrales Vergiftungsregister in Deutschland

Ab dem 01. Januar 2026 nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das Deutsche Vergiftungsregister (DVR) in Betrieb. Das Register soll Meldungen zu Vergiftungsfällen aus allen deutschen Giftinformationszentren, den Berufsgenossenschaften und ärztlichen Mitteilungen zentral erfassen und auswerten, um einen umfassenden Überblick über Vergiftungen in Deutschland zu erhalten.

Erfasste Daten
Das DVR dokumentiert stoffliche Vergiftungen, einschließlich chemischer und natürlicher Substanzen in fester, flüssiger oder gasförmiger Form. Erfasst werden dabei unter anderem:

  • der verantwortliche Stoff oder das Produkt
  • die Art der Aufnahme (z.B. verschluckt, eingeatmet)
  • der Schweregrad der Vergiftung
  • Altersgruppe und Geschlecht


Bestimmte Vergiftungsarten, wie durch Arzneimittel, Betäubungsmittel, Tierarzneimittel oder alkoholische Getränke, werden bei anderen Behörden erfasst. Auch für Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Medizinprodukte sowie (mit Ausnahmen) Lebens- und Futtermittel gelten eigene Meldevorschriften.


Meldepflichten
Ab 2026 sind Giftinformationszentren verpflichtet, ihre Fälle an das BfR zu melden. Zudem müssen Ärzte Vergiftungen durch gefährliche Stoffe, Gemische oder Biozid-Produkte übermitteln. Meldungen erfolgen elektronisch über gesicherte Kanäle. Freiwillige Meldungen von Betroffenen können ebenfalls übermittelt und anonymisiert in das Register aufgenommen werden.