Erfasste Daten
Das DVR dokumentiert stoffliche Vergiftungen, einschließlich chemischer und natürlicher Substanzen in fester, flüssiger oder gasförmiger Form. Erfasst werden dabei unter anderem:
Bestimmte Vergiftungsarten, wie durch Arzneimittel, Betäubungsmittel, Tierarzneimittel oder alkoholische Getränke, werden bei anderen Behörden erfasst. Auch für Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Medizinprodukte sowie (mit Ausnahmen) Lebens- und Futtermittel gelten eigene Meldevorschriften.
Meldepflichten
Ab 2026 sind Giftinformationszentren verpflichtet, ihre Fälle an das BfR zu melden. Zudem müssen Ärzte Vergiftungen durch gefährliche Stoffe, Gemische oder Biozid-Produkte übermitteln. Meldungen erfolgen elektronisch über gesicherte Kanäle. Freiwillige Meldungen von Betroffenen können ebenfalls übermittelt und anonymisiert in das Register aufgenommen werden.