Die Technische Regel für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900), ist eine Richtlinie in Deutschland, die sich mit der Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz befasst. Sie wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) herausgegeben und hat folgende zentrale Aspekte:
- Zielsetzung: Die TRGS 900 dient der Identifikation, Bewertung und Minimierung von Gefährdungen durch chemische Stoffe am Arbeitsplatz.
- Gefährdungsbeurteilung: Ein wesentlicher Bestandteil ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die die Erfassung der verwendeten Gefahrstoffe, die Bewertung der Exposition der Beschäftigten und die Ableitung von Schutzmaßnahmen umfasst.
- Expositionsgrenzwerte: Die TRGS 900 legt Expositionsgrenzwerte für verschiedene Gefahrstoffe fest, die an Arbeitsplätzen nicht überschritten werden dürfen.
- Schutzmaßnahmen: Die Regelung empfiehlt technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die je nach Gefährdungslage umgesetzt werden sollten.
- Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die getroffenen Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
- Aktualisierung: Die TRGS 900 wird regelmäßig aktualisiert, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Änderungen und Ergänzungen der Grenzwerte 2024
- Neue Grenzwerte für die folgenden Einträge:
- Acrylaldehyd
- Dibenzoylperoxid
- ε-Caprolactam (Dampf und Staub)
- (Ethylendioxy)dimethanol
- Isofluran
- Kieselsäuren, amorphe
- 2-(2-Methoxye-thoxy)ethanol [Diethylenglykol-monomethylether (DEGME)]
- 2-(Propyloxy)ethylacetat
- Schwefeldioxid
- Tetrahydrofuran
- Bisphenol A
- Kohlenstoffmonoxid
- N-Methyl-2-pyrrolidon (Dampf)
- Ergänzungen im Verzeichnis der CAS-Nummern
- (Ethylendioxy)dimethanol
- Isofluran
- 2,5-(und 2,6-)Bis(isocyanatomethyl)-bicyclo[2.2.1]heptan
- Streichungen im Verzeichnis der CAS-Nummern