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PFAS - Fristen ab 2026

Die Europäische Union hat im September 2024 Regelungen für eine bestimmte Gruppe poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) verabschiedet. Die Verordnung (EU) 2024/2462 betrifft insbesondere Undecafluorhexansäure (PFHxA), deren Salze sowie verwandte Stoffe.

PFAS bilden eine große Gruppe synthetischer Chemikalien, die aufgrund ihrer Beständigkeit gegenüber Wasser, Fett und hohen Temperaturen in zahlreichen Anwendungen vorkommen. Sie befinden sich unter anderem in Textilien, Lebensmittelverpackungen, Kosmetika sowie technischen Produkten wie Feuerlöschschäumen. Aufgrund ihrer Stabilität können PFAS in der Umwelt langfristig bestehen bleiben.

Änderungen gemäß Verordnung (EU) 2024/2462:


Ab 10. April 2026

  • Einschränkungen für die Nutzung PFHxA-haltiger Feuerlöschschäume und -konzentrate bei Ausbildungs- und Prüfzwecken
  • Einschränkungen für entsprechende Schäume bei öffentlichen Feuerwehren (mit Ausnahmen)



Ab 10. Oktober 2026

Verbot des Einsatzes von PFHxA, deren Salzen und verwandten Stoffen in:

  • Textilien, Leder und Pelzen für Bekleidung und Zubehör
  • Schuhwaren für Verbraucher
  • Papier und Karton, die als Lebensmittelkontaktmaterialien dienen
  • Gemischen für die breite Öffentlichkeit
  • Kosmetische Mittel



Ab 10. Oktober 2027

  • Erweiterung der Verbote auf weitere Textil-, Leder- und Pelzprodukte, die nicht unter die Regelungen von 2026 fallen



Ab 10. Oktober 2029

  • Verbot PFHxA-haltiger Feuerlöschschäume und -konzentrate in der zivilen Luftfahrt, einschließlich ziviler Flughäfen



Ausnahmen für bestimmte Produktbereiche, darunter:

  • Persönliche Schutzausrüstung (ausgewählte Kategorien)
  • Medizinprodukte
  • In-vitro-Diagnostika
  • Textilien, die im Baubereich eingesetzt werden

Außerdem gilt: Produkte, die vor den Stichtagen im Oktober 2026 bzw. Oktober 2027 in Verkehr gebracht wurden, sind nicht von den jeweiligen Verboten betroffen.