Unternehmen sollten deshalb frühzeitig damit beginnen Ihre Bestandsware auf Produkte mit veralteter Kennzeichnung gem. RL 1999/45/EG zu prüfen. Dabei sollten besonders Unternehmen, die im Einzelhandel tätig sind, frühzeitig tätig werden, da hier vermehrte Kontrollen durch die zuständige Marktüberwachung zu erwarten sind.
Auch Sicherheitsdatenblätter, die noch gem. RL 1999/45/EG erstellt wurden, müssen überarbeitet und gemäß den Verordnungen VO 1272/2008 (CLP) und 1907/2006 (REACH) und VO 2015/830 Anhang II neu erstellt werden.
Gerne überprüfen wir auch Ihre Sicherheitsdatenblätter darauf, ob eine Überarbeitung notwendig ist.