Diese Verordnung ersetzt die frühere Durchführungsverordnung (EU) 2015/2068 und basiert auf der Verordnung (EU) 2024/573, die Anforderungen an die Kennzeichnung solcher Produkte definiert.
Wichtige Punkte der neuen Verordnung sind:
1. Kennzeichnung:
Produkte müssen klar und lesbar gekennzeichnet werden, wobei die Schriftgröße und der Abstand so gewählt sein müssen, dass die Informationen gut erkennbar sind. Die Kennzeichnung muss den Hinweis „Enthält fluorierte Treibhausgase“ enthalten.
2. Informationen über Treibhausgase:
Es müssen Angaben zum Gewicht der enthaltenen Treibhausgase gemacht werden, sowohl in Kilogramm als auch als CO₂-Äquivalent.
3. Einheitliche Kennzeichnung:
Für Produkte, die auch unter andere EU-Vorschriften fallen, sollen die Kennzeichnungsinformationen in einem einheitlichen Format bereitgestellt werden.
4. Besondere Anforderungen:
Für kleine Produkte und medizinische Erzeugnisse sind zusätzliche Methoden zur Bereitstellung der Informationen vorgesehen, beispielsweise durch digitale Links.
5. Inkrafttreten:
Die Verordnung ist am 01. Januar 2025 in Kraft getreten und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.