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Chemie-Reform für EU

Die Europäische Union arbeitet derzeit an einem Vorschlag, um die regulatorischen Anforderungen für die chemische Industrie zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren.

In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission am 8. Juli 2025 den Entwurf einer sogenannten Omnibus-Verordnung angenommen. Ziel ist es, bestimmte Vorgaben hinsichtlich Kennzeichnung, Verpackung und Werbung flexibler zu gestalten und Fristen anzupassen.

Welche Änderungen werden thematisiert?

  • Ein zentraler Punkt ist die Verlängerung der Fristen für die Aktualisierung von Etiketten und die Umsetzung bestimmter Kennzeichnungsanforderungen. Bisher sollten diese Vorgaben bis zum 1. Juli 2026 bzw. 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Der neue Vorschlag sieht jedoch vor, die Frist auf den 1. Januar 2028 zu verschieben, um den Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.
  • Zusätzlich sollen bestimmte Anforderungen, wie die Kennzeichnungspflichten für Kraftstoffzapfsäulen sowie die Gestaltung von Etiketten, Werbung und digitalen Kennzeichnung flexibler gestaltet werden, mit dem Ziel, die Umsetzung zu erleichtern und Kosten für die Unternehmen zu senken.


Was ist der Hintergrund?

  • Diese Maßnahmen sind Teil eines größeren Reformpakets, das darauf abzielt, die Regulierung effizienter zu gestalten, die Einhaltung zu erleichtern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie zu sichern.


Wie lautet der Stichtag?

  • Welche konkreten Änderungen beschlossen werden, ist noch ausstehend. Der Entwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.