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Biozidwirkstoff - MIT

Genehmigung für Konservierungsstoff MIT in Biozidprodukten

Die Europäische Kommission hat mit der DURCHFÜHRUNGSVERORODNUNG (EU) 2025/1257 die Genehmigung des Wirkstoffs 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (MIT) für den Einsatz in Biozidprodukten der Produktart 6 erteilt. Diese umfasst Schutzmittel, die gelagerte Waren vor schädlichen Mikroorganismen bewahren sollen.

Die Entscheidung basiert auf einer Bewertung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). MIT wird als Konservierungsmittel in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt – darunter Farben, Klebstoffe und Reinigungsmittel.

Was bedeutet das für Hersteller und Anwender?

Hersteller, die MIT-haltige Produkte in Verkehr bringen, sind verpflichtet, diese entsprechend zu kennzeichnen. Zum Schutz der Anwender wird zudem empfohlen, bei der Verwendung persönliche Schutzausrüstung zu tragen, insbesondere Schutzhandschuhe nach europäischer Norm EN 374.