Welche Änderungen wurden vorgenommen?
- 23. ATP - VERORDNUNG (EU) 2025/1222 :
Mit der 23. ATP wird durch die Europäische Kommission in Tabelle 3 des Anhangs VI, Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) geändert. Die Verordnung bezieht sich auf insgesamt 32 Einträge. 10 davon erhielten eine neue Fassung, wie beispielsweise die Einträge von 1,1-Dichlorethylen (EG-Nr. 200-864-0) und 2-Phenylpropen (EG-Nr. 202-705-0). 22 Einträge wurden neu hinzugefügt, wie Distickstoffoxid (EG-Nr. 233-032-0), Bariumchromat (EG-Nr. 233-660-5) oder Fluorethylen (EG-Nr. 200-832-6).
Was muss berücksichtigt werden?
- Lieferanten müssen die Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an die neue bzw. geänderte Einstufung anpassen.
Wann gelten diese Änderungen?
- Die Anpassung trat am 10. Juli in Kraft. Ab dem 1. Februar 2027 gilt diese verbindlich.