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OSOA-Paket

Ein neues Gesetzespaket soll die Gefahren- und Risikobewertung von Chemikalien in der gesamten EU straffen und den Zugang zu Informationen über eine gemeinsame offene Datenplattform für Chemikalien verbessern.

Die geplanten Änderungen im Bereich der Chemikalienbewertung in Europa zielen darauf ab, den Bewertungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang soll die Zugänglichkeit zu Chemikaliendaten verbessert und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen europäischen Behörden optimiert werden. Das sogenannte Paket „Ein Stoff, eine Bewertung“ (One substance, one assessment - OSOA) befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat.


Unternehmen, Verbraucher sowie die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten sollen durch verlässlichere und transparentere Sicherheitsbewertungen von Chemikalien profitieren, die beispielsweise in:

  • Medizinprodukten,
  • Spielzeug,
  • Lebensmitteln,
  • Pestiziden und
  • Bioziden

verwendet werden.


Das OSOA-Paket „Ein Stoff, eine Bewertung“ besteht aus drei zentralen Vorschlägen:

  • eine Verordnung zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform, die einen einfacheren Zugang zu Stoffdaten ermöglicht;
  • eine Verordnung zur Neuzuweisung technischer Aufgaben und zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Konsolidierung der wissenschaftlichen und technischen Arbeit im Bereich Chemikalien zwischen den EU-Agenturen;
  • eine Richtlinie über die Neuzuweisung technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).


Das Gesetzespaket basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Chemikalienbewertung, der im Dezember 2023 vorgelegt wurde. Die neuen Regelungen sollen zudem zur Vereinfachungsagenda der Kommission beitragen – unter anderem durch die Einführung eines neuen Überwachungsrahmens, der eine frühzeitige Identifizierung chemischer Risiken ermöglicht.


Damit das OSOA-Paket in Kraft treten kann, müssen es das Europäische Parlament und der Rat noch formell verabschieden. Es tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.