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Beschränkungen von PFAS

Im Februar 2023 hat die ECHA einen Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Dieser sieht ein Verbot der Herstellung, Verwendung, Einfuhr und des Inverkehrbringens von PFAS vor.

- Quelle: Helpdesk: REACH

Hintergründe
PFAS sind künstlich hergestellte Chemikalien, die weit verbreitet sind (z.B. in Textilien, Elektronikgeräten, Lebensmittelkontaktmaterialien, Medizinprodukten, usw.). Der Großteil der PFAS sind persistente Substanzen oder sie werden in der Umwelt zu diesen abgebaut. Werden PFAS einmal freigesetzt, verbleiben sie für lange Zeit in der Umwelt. Ihnen wird eine extreme Persistenz nachgesagt, die zu einer irreversiblen Umweltexposition und -akkumulation führen kann. Einigen PFAS wurden toxische und/oder bioakkumulierende Eigenschaften nachgewiesen, sowohl in Bezug auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt.

Vorschlagsinhalt
Der vorgelegte Vorschlag sieht ein umfassendes Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens von mehr als 10.000 PFAS oberhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen vor. Ausgenommen sind bestimmte Stoffe, die in der Umwelt abgebaut werden können. Unternehmen haben eineinhalb bis maximal dreizehneinhalb Jahre Zeit, Alternativen für PFAS zu finden. Hier geht es zum entsprechenden Beschränkungsdossier >>.

Wie geht es weiter?
Betroffene Firmen und Verbände, aber auch Hersteller von Alternativen sind dazu aufgerufen, sich an einer Konsultation zu beteiligen und zusätzliche Informationen einzureichen. Diese Informationen werden bei der Stellungnahme zum vorgelegten Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Anschließend entscheidet die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über die Aufnahme des Beschränkungsvorschlags in den Anhang XVII der REACH-Verordnung.
Mit dieser Entscheidung ist voraussichtlich 2025 zu rechnen.