Diese Änderungen treten mit der Verordnung (EU) 2025/1090 in Kraft, die am 2. Juni 2025 veröffentlicht wurde.
Konkret betrifft das die Stoffe:
- N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und
- 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP).
Was muss berücksichtigt werden?
Ab dem 23. Dezember 2026 dürfen diese Stoffe nicht mehr hergestellt, verwendet oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie in Produkten in einer Konzentration von 0,3 % oder mehr enthalten sind – es sei denn, die Verantwortlichen (jeweils im Eintrag genannten Akteure) stellen sicher, dass die Exposition von Beschäftigten unter den festgelegten Grenzwerten (DNELs) liegt.
Wie lauten die aktuellen Grenzwerte (DNELs)?- für DMAC: 13 mg/m³ beim Einatmen (inhalativ) bzw. 1,8 mg pro kg Körpergewicht pro Tag bei Hautkontakt (dermal)
- für NEP: 4,0 mg/m³ beim Einatmen (inhalativ) bzw. 2,4 mg pro kg Körpergewicht pro Tag bei Hautkontakt (dermal)
Für das Inverkehrbringen und die Verwendung von DMAC bei der Herstellung von Chemiefasern gibt es eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 23. Juni 2029.