Fachbeiträge

Gruppensicherheitsdatenblätter

Grundlage

Weder in der Verordnung (EG) 1907/2006 noch in der Verordnung (EU) 453/2010 befindet sich der Begriff "Gruppensicherheitsdatenblatt". Lediglich die, für Deutschland geltende Bekanntmachung 220, Ausgabe: September 2007 (zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2011 S. 172 [Nr. 9], frühere Bezeichnung TRGS 220), spricht von einem Gruppensicherheitsdatenblatt. Dort heißt es: „(8) Sind die physikalisch-chemischen, sicherheitstechnischen, toxischen und ökotoxischen Eigenschaften von Zubereitungen weitgehend identisch, so können sie in einem „Gruppen-Sicherheitsdatenblatt“ beschrieben werden. Dieses muss alle Informationen enthalten, die dem Anwender eine eindeutige Identifizierung und einen sicheren Umgang ermöglichen.“ Diese Gleichförmigkeit trifft gelegentlich auf Produktreihen für Farben, Lacke, Motorenöle und Schmierstoffe, etc. zu. Die dort anzutreffenden Rezepturunterschiede können für die Wirkung dieser Produkte erheblich sein, wobei ihre Gefahren sich nicht unterscheiden.

Vorteile

Es ist weniger arbeitsintensiv, nur ein einziges Sicherheitsdatenblatt für eine Gruppe von Produkten zu erstellen, als für jedes Produkt dieser Gruppe jeweils ein Sicherheitsdatenblatt. Darüber hinaus ergeben sich Vereinfachungen bei der Verwaltung, der Archivierung und zuletzt wird beim Speichern auch weniger Speicherkapazität benötigt. Änderungen sind entsprechend weniger aufwendig durchzuführen.

Nachteile

Ein Gruppensicherheitsdatenblatt wird sämtliche Produktnamen enthalten, für die es erstellt wurde. Dadurch wird dem Anwender eine große Rezepturübereinstimmung vermittelt. Umso größer die Produktgruppe ist, umso voluminöser wird das Gruppensicherheitsdatenblatt. Das kann durchaus als störend empfunden werden, zumal ein Anwender sich in der Regel nur für eine Produktbezeichnung in diesem Gruppen-Sicherheitsdatenblatt interessiert.

Praxis

Unabhängig davon, dass gelegentlich allzu leichtfertig gruppiert wird, sind die meisten Argumente für Gruppensicherheitsdatenblätter überholt. Preiswerter Speicherplatz und auch Automatisierungsmöglichkeiten bei Inhaltsänderungen an Produktgruppen sind heutzutage kein Thema mehr, was auch für Übersetzungen gilt. In der Regel wird beim Gruppieren wenig darauf geachtet, dass die physikalischen und chemischen Ausfalldaten unter dem Punkt 9 im Sicherheitsdatenblatt der Identität des Produktes dienen. Werden dort Bandbreiten zum Aussehen, zum Flammpunkt, zur Dichte etc. angegeben, ist eine Identifizierung nur noch über den Produktnamen möglich, wenn er denn zur Verfügung steht. Ganz anders verhält es sich bei Rezepturänderungen, wenn diese an nur einzelnen Produkten einer Gruppe vorgenommen werden. Dann kann es zur Folge haben, ein zusätzliches Sicherheitsdatenblatt bzw. Gruppensicherheitsdatenblatt für diese neue Rezeptur bzw. Produktgruppe zu erstellen. Klassifizierungsänderungen von Inhaltsstoffen, welche nicht in sämtlichen Rezepturen enthalten sind, können ebenfalls eine Zusatzausarbeitung zur Folge haben. Das Gefahrstoffmanagement der Anwender sieht Gruppen-Sicherheitsdatenblätter nicht ungern. Jedoch kann es erheblich stören, wenn aus den vorgenannten Gründen Gruppen aufgeteilt werden müssen.

Stand: September 2011 Autor: Detlef G. Schröder