Fachbeiträge

Gruppen-Sicherheitsdatenblatt

Ein Gruppen-Sicherheitsdatenblatt enthält in Abschnitt 1 mehrere unterschiedliche Produktbezeichnungen.

1. Vorteile durch Gruppen-Sicherheitsdatenblättern
Durch Gruppen-Sicherheitsdatenblätter ergeben sich Vereinfachungen bei der Verwaltung und Archivierung. Des Weiteren wird beim Speichern auch weniger Speicherkapazität benötigt.

2. Nachteile durch Gruppen-Sicherheitsdatenblätter
Gruppierungsaufwand: Gruppen-Sicherheitsdatenblätter erfordern zunächst Gruppierungsarbeit. Darunter ist zu verstehen, dass erst herausgefunden werden muss, ob und welche Produkte sich überhaupt in einem Gruppen-Sicherheitsdatenblatt vereinen lassen.
Verkaufshemmnis: Mit unterschiedlichen Produktnamen in der Kopfzeile eines Gruppen-Sicherheitsdatenblattes wird dem Produktanwender signalisiert, dass zwischen den Produkten wenig oder gar kein Rezepturunterschied bestehen. Daraus wird der Produktanwender seine Schlüsse ziehen.
Aktualisierung: Vor jeder Aktualisierung muss die Zulässigkeit der vorhandenen Gruppierung geprüft werden.

3. Erstellen von Gruppen-Sicherheitsdatenblättern
Nachfolgende Beschreibung ist keine vollständige Arbeitsanweisung. Wenn mehrere Produkte sich in Zusammensetzung und Eigenschafen nur unwesentlich unterscheiden, lassen sie sich durch ein gemeinsames Gruppen-Sicherheitsdatenblatt beschreiben. Diese Voraussetzung muss mittels Gruppierungsarbeit jedoch zuvor erst geleistet werden.
Gruppierungsarbeit, Rezeptur: Das wichtigste Kriterium ist zunächst die Rezeptur. Man gruppiert im ersten Schritt nur Produkte, deren Bestandteile im Abschnitt 3, gleichermaßen zu nennen sind. Die dort anzugebenden Bandbreiten der Inhaltsstoffkonzentrationen dürfen keinen Einstufungsgrenzwert über- oder unterschreiten. Demzufolge dürfen auch Produkte, welche keinen der zu nennenden Bestandteile enthalten im Gruppen-Sicherheitsdatenblatt genannt sein. Mit diesem ersten Gruppierungs-Schritt wäre sichergestellt, dass sämtliche gruppierte Produkte gleiche Gefahren-Einstufungen erhalten.
Gruppierungsarbeit, Produkt-Identifikation:Der gewerbliche Chemikalien-Anwender muss anhand eines Sicherheitsdatenblattes ein Produkt identifizieren können. Unter dem SDB-Abschnitt 9 ist das Erscheinungsbild der Produkte erkennbar. Sind beispielsweise Produkte unterschiedlich eingefärbt, so sollten dort sämtliche Farberscheinungen angegeben sein. Vergleichbares gilt auch für Geruch, Viskosität etc. Recht große Darstellungsspanne sollte Anlass geben evtl. doch noch einmal die zu gruppierenden Rezepturen zu beobachten. Einfärbungsbestandteile einer Rezeptur können durchaus die Gefahreneigenschaften ändern. Vergleichbares gilt auch für den Geruch des Produktes aber auch für sein Viskosität. Ebenso könnte die Viskosität, bei brennbaren Flüssigkeiten, die Gefahreneigenschaften ändern. Produkte mit unterschiedlichen Flammpunkten, welche Einstufungswerte über- oder unterschreiten, können nicht gruppiert werden. Es gäbe noch weiter Produktkriterien, welche bei der Gruppierung zu beachten wären.
Gruppierungsarbeit, erstellen: Nachdem eine „Rezeptur“ vorliegt, in der sich sämtliche Bestandteile der aufzunehmenden Produkte mit ihren Bestandteil-Bandbreiten wiederfinden, erstellt man mit dieser „Rezeptur“ ein Gruppen-Sicherheitsdatenblatt. Würde die Erstellung dieses Gruppen-Sicherheitsdatenblattes extern veranlasst, so wären die „Rezeptur“, die zu vereinenden Produktbezeichnungen und Angaben unter dem Abschnitt 9 mitzuteilen. Auch könnte man die gesamte oben genannte Gruppierungsarbeit extern vergeben.

4. Aktualisieren von Gruppen-Sicherheitsdatenblättern
Rezepturen: Für Aktualisierungserfordernisse gelten die Bestimmungen gem. GefStoffV bzw. REACH. Vor der Aktualisierung sollte sichergestellt sein, dass seit dem letzten Überarbeitungsdatum des Gruppen-Sicherheitsdatenblattes keine Rezepturänderungen an einem der gruppierten Produkte vorgenommen wurde.
Bei geänderten Rezepturen muss die Gruppierung erneut geprüft werden.
Grenzwerte: Einstufungsdaten und Bandbreiten aller im Abschnitt 3 genannten Bestandteile, sind zu überprüfen. Bei Änderungen ist darüber hinaus auch jede Einzelrezeptur auf weiterhin bestehende Gruppenzugehörigkeit zu überprüfen.
Kompliziert wird es beispielsweise, wenn einzelne Produkt-Bestandteile, welche bisher kein Gefahrstoff waren, nach neuester Vorschriftenlage nun doch zu Gefahrstoffe wurden.

5. Literatur zu Gruppen-Sicherheitsdatenblättern
Weder in der Verordnung (EG) 1907/2006 noch in der Verordnung (EU) 453/2010 befindet sich der Begriff "Gruppensicherheitsdatenblatt". Lediglich in der, für Deutschland geltende Bekanntmachung 220, Ausgabe: September 2007 (zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2011 S. 172 [Nr. 9], frühere Bezeichnung TRGS 220), wird der Begriff „Gruppensicherheitsdatenblatt“ verwendet. Dort heißt es: „(8) Sind die physikalisch-chemischen, sicherheitstechnischen, toxischen und ökotoxischen Eigenschaften von Zubereitungen weitgehend identisch, so können sie in einem „Gruppen-Sicherheitsdatenblatt“ beschrieben werden. Dieses muss alle Informationen enthalten, die dem Anwender eine eindeutige Identifizierung und einen sicheren Umgang ermöglichen.“

 

März 2026. Autoren: Johann Simbürger, Dr. Stefan Woelki, Detlef G. Schröder