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Damit enthält die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (substances of very high concern – SVHC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) seit 15. Januar 2019 nun 197 Stoffe, die zulassungspflichtig werden können. Die Identifizierung von Stoffen als SVHC und deren Aufnahme in die Kandidatenliste ist der erste Schritt im Zulassungsverfahren.
Die sechs neuen Stoffe sind:
Gerne prüfen wir für Sie, ob auch Ihre Produkte SVHC enthalten. Sprechen Sie uns an!