Sicherheitsdatenblatt - FAQ
Sicherheitsdatenblatt - FAQ

Häufige Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

Tabelle
1. Was sind Sicherheitsdatenblätter?Sicherheitsdatenblätter liefern wichtige Informationen über die Eigenschaften des jeweiligen Produktes, wie zum Beispiel zu möglichen Gefahren und zu Schutzmaßnahmen bei der Verwendung (s. Frage 4).


2. Wann ist ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen?Spätestens zum Zeitpunkt der ersten Lieferung muss dem industriellen oder gewerblichen Anwender eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-Verordnung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.


3. Für welche Stoffe und Gemische ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich?Ein Sicherheitsdatenblatt ist erforderlich,
  • wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) erfüllt.

  • wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist

  • wenn der Stoff aus anderen Gründen in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen wurde


4. Wie muss das Sicherheitsdatenblatt verfasst sein?Ein Sicherheitsdatenblatt muss datiert sein und folgende Punkte enthalten:
1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und Firmenbezeichnung
2. Mögliche Gefahren
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
7. Handhabung und Lagerung
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
10. Stabilität und Reaktivität
11. Toxikologische Angaben
12. Umweltbezogene Angaben
13. Hinweise zur Entsorgung
14. Angaben zum Transport
15. Rechtsvorschriften
16. Sonstige Angaben
Grundsätzliche Regelungen zur Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern befinden sich in den Verordnungen (EG) 1907/2006 unter Artikel 31 und (EG) 2015/830, sowie der neuesten Verordnung (EU) 2020/878.


5. Was kostet ein Sicherheitsdatenblatt?Das Sicherheitsdatenblatt muss dem industriellen oder gewerblichen Anwender des Stoffes oder der Zubereitung vom Inverkehrbringer/ Lieferanten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Ausarbeitung eines Sicherheitsdatenblattes können je nach Zielland (Land, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird) variieren.


6. Wer muss das Sicherheitsdatenblatt erstellen?Der Inverkehrbringer eines Produktes ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist.


7. Wie alt dürfen Sicherheitsdatenblätter  sein? Ein Sicherheitsdatenblatt muss aktualisiert werden, bei:

1. Änderungen der harmonisierten Einstufung der Bestandteile eines Gemisches:
Änderungen der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen in Anhang VI der CLP-Verordnung müssen nach einer Übergangsfrist von normalerweise achtzehn Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU übernommen werden.
2. Änderungen der Einstufung im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten:
Wenn Ihr Lieferant die Einstufung eines von Ihnen verwendeten oder importierten Stoffes oder Gemisches geändert hat, müssen Sie die Einstufung des Gemisches neu bewerten.
3. Änderungen am Gemisch:
Wenn eine Änderung an einem Gemisch vorgenommen wird, muss eine neue Bewertung durchgeführt werden.
4. Neuen Informationen über Stoffe:
Eine Neubewertung muss auch dann erfolgen, sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden.
5. Änderungen der Kriterien:
Eine Änderung der Einstufung eines Gemisches kann sich auch aus Änderungen der Rechtsvorschriften ergeben. Änderungen der CLP-Kriterien müssen nach einer Übergangsfrist von normalerweise achtzehn Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union übernommen werden.
Das Chemiebüro ® empfiehlt spätestens nach 18 Monaten das Sicherheitsdatenblatt validieren zu lassen.


8. In welcher Sprache muss das Sicherheitsdatenblatt  sein?Das Sicherheitsdatenblatt ist in der Amtssprache des jeweiligen Landes zu verfassen, in dem der Stoff, oder die Zubereitung in den Verkehr gebracht wird. Dies gilt für den Fall, dass die betreffenden Länder keine anderen Festlegungen getroffen haben.


Zurück ZURÜCK