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CLP-Verordnung angepasst

Mit der 21. ATP (Adaptation to Technical Progress) wurde die CLP-Verordnung an einigen Stellen angepasst. Insgesamt betrifft die Verordnung 52 Einträge.

Was hat sich geändert?

  • 21. ATP - VERORDNUNG (EU) 2024/197:
    Mit der 21. ATP, der Delegierten Verordnung (EU) 2024/197, wurde durch die Europäische Kommission am 05.01.2024 der Anhang VI im Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) geändert. Insgesamt betrifft die Verordnung 52 Einträge. 24 davon erhielten eine neue Fassung, wie beispielsweise die Einträge von 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 1,2-Benzisothiazolin-3-on, Blei massiv, Bleipulver oder Benzylalkohol. 28 Einträge wurden neu hinzugefügt, wie Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert (mit durchschnittlicher Molmasse ≤ 1 540 g/mol) oder Zimtaldehyd.


  • Was muss berücksichtigt werden?

  • Lieferanten müssen die Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an die neue bzw. geänderte Einstufung anpassen.


  • Wann gelten die Änderungen?

  • Die Verordnung ist am 25. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt ab dem 01. September 2025 verbindlich.