Wichtige Neuerungen betreffen zum Beispiel die notwendige Sachkunde zur Abgabe oder Bereitstellung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen. Diese ist ab sofort nicht mehr unbegrenzt gültig sondern muss spätestens alle sechs Jahre durch eine Fortbildungsmaßnahme bei einer anerkannten Einrichtung aufgefrischt werden.
Neu geregelt wurde u.a. auch, welche Stoffe und Gemische ab sofort einem Selbstbedienungsverbot im Einzelhandel und einem Versandhandelsverbot unterliegen.
Gerne prüfen wir für Sie, ob auch Ihre Produkte den Sanktionen der Neufassung der ChemVerbotsV unterliegen.