FAQ

Wer ist für den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern verantwortlich?

  • Im Artikel 31 Nr. 1 der Verordnung (EG) 1907/2006 wird geregelt wer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen muss.
  • Im Anhang II dieser Verordnung wird unter Nr. 1.3. geregelt, wer für ein Sicherheitsdatenblatt und dessen Inhalt verantwortlich ist.
  • Etwas deutlicher, jedoch vom Sinn her gleichlautend, wird die Verantwortung zum Sicherheitsdatenblatt-Inhalt in der Verordnung (EG) 2015/830, ebenfalls dort unter Anhang II und Nr. 1.3 geregelt.