FAQ

Sollten auch nicht enthaltene Stoffe im Sicherheitsdatenblatt genannt werden?

Da so ein Fall in den Vorschriften nicht geregelt ist, bleibt es dem Ersteller des Sicherheitsdatenblatts überlassen, ob er zur Erläuterung auch auf die Abwesenheit von bestimmten Stoffen hinweist. Wir lehnen eine derartige Deklaration ab, weil ein plausibles Sicherheitsdatenblatt solche Information nicht benötigt und ein Anwender eines Sicherheitsdatenblatts davon ausgehen können sollte, dass alle erforderlichen Angaben vorhanden und zutreffend sind.