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INTERNATIONAL SAFETY DATA SERVICE
Seit über 25 Jahren erstellen wir für 30 Länder, in 23 Sprachen, Sicherheitsdatenblätter. Rechtsbasis sind die jeweils aktuellen nationalen und internationalen Vorschriften.
Wir arbeiten rechtssicher, professionell, schnell und ergebnisverantwortlich.
Chemiebüro ist Mitglied im Verband der Betriebsbeauftragten für Umweltschutz - VBU e.V., im Verband Chemiehandel - VCH e.V, im SEPAWA e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer - ASU e.V. |
02.09.2010
Neukunden . . . . . . in den Monaten Juli und August sind weitere 5 Neukunden hinzugekommen.
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22.06.2010
Änderungen/Neuerungen zu TRGS 200, TRGS 401 und TRGS 900 . . . . . . zu den Themen TRGS 200, TRGS 401 und TRGS 900, gibt es Neuerungen/Änderungen, die sie unter unserer Rubrik 'Regulations' (Nationale Vorschriften) einsehen und downloaden können.
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14.06.2010
Referenzen, Neuaufnahme . . . . . . auf unserer Referenzliste international, haben wir aktuell die Firma Pelikan Hardcopy Production AG, Egg, Schweiz, aufgenommen.
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14.05.2010
Referenzen, Neuaufnahme . . . . . . auf unserer Referenzliste international, haben wir aktuell die Firma Ramsauer GmbH & Co. KG, Bad Goisern und national, die Firma KIC KRONES, Internationale Cooperationsgesellschaft mbH, Neutraubling, aufgenommen.
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14.05.2010
Neukunden . . . . . . in den Monaten März und April ergänzten wir unseren Kundenstamm um weitere 5 Neukunden.
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GHS-Verordnung Im Amtsblatt der EU Nr. L 353 vom 31.12.2008 ist die GHS-Verordnung 1272/2008/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung 1907/2006/EG veröffentlicht worden. Damit findet das EU-Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines weltweit einheitlichen Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien vorerst seinen Abschluss.
Die Verordnung umfasst 1355 Seiten. Den weitaus größten Teil nimmt mit rund 1000 Seiten die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Anhang VI, Teil 3) ein. Der eigentliche Artikelteil umfasst hingegen nur 28 Seiten.
Die Verordnung tritt am 20. Januar in Kraft (siehe Art. 62). Übergangsbestimmungen werden in Art. 61 beschrieben.
REACH – Szenario I Preparation for import from non-EU countries, as at 21 January 2008.
In this case, an importer has obligations similar to a substance producer.
Individual appraisal of the ingredients contained in the imported preparations is necessary for identification of the registration obligations.
Individual preparation ingredients have to be summed up for the entire import volume in order to identify the 1 tonne limit for potential registration obligations.
If substances are identified that are subject to registration, these can then be pre-registered free of charge at the EChA (European Chemicals Agency) from 1 June 2008 until 30 November 2008. In doing so, this will involve so-called potential existing substances (phase-in substances). Substances that are described in annex V (so-called natural substances) are exempted from registration, thus also from pre-registration.
No registration, no market. As from 1 December 2008 substances or preparations including substances that are subject to registration cannot be imported or marketed without pre-registration.
The data required for the pre-registration are: name of the substance, CAS no., EINECS no., possibly ELINCS no., quantity range, company address, contact.
By 1 January 2009 the EChA (European Chemicals Agency) will publish a list naming the substances pre-registered up until 30 November 2008. As from 1 January 2009 all registrants will automatically participate in a SIEF (Substance Information Exchange Forum).
The information exchange within the SIEF is free of charge.
As different quantity ranges also implicate different requirements of the registration dossier, it is to be expected that this will also be reflected in the formation of forums and in the formation of individual consortia.
External costs will only be incurred upon registration of the substances. These are made up of registration fees and the expenses for substance data that still have to be acquired or possibly for the use of data that are already available.
Independent registration is, of course, also possible outside of a consortium, in which case all arising expenses are then to be borne independently.
Information: as mentioned above, identify the substances that are subject to registration, in doing so fall short as far as possible of the quantitative threshold of 1 tonne/a in respect of the prospective increasing volume and carry out pre-registration without fail. The non-EU supplier can also authorise a responsible person domiciled in the legal area of this regulation for the pre-registration. The transition period for registration of substances in the quantity range of 1 tonne/a to 100 tonnes/a expires on 31 May 2018.
REACH – Szenario I Zubereitungsimport aus nicht EU-Ländern, Stand 21. Januar 2008
Ein Importeur hat in diesem Fall Pflichten, vergleichbare einem Stoffproduzenten.
Zur Ermittlung von Registrierungspflichten ist die Einzelbewertung enthaltener Bestandteile in den importierten Zubereitungen erforderlich.
Über das gesamte Importvolumen müssen einzelne Zubereitungsbestandteile summiert werden, um die 1-Tonne-Grenze für eventuelle Registrierungspflichten zu ermitteln.
Werden registrierungspflichtige Stoffe ermittelt, dann können diese in der Zeit vom 01. Juni 2008 bis zum 30. November 2008 kostenfrei bei der EChA (Europäische Chemikalien Agentur) vorregistriert werden. Dabei wird es sich um sog. Altstoffe (Phase-in-Stoffe) handeln. Von der Registrierung, also auch von der Vorregistrierung, sind Stoffe ausgenommen, welche im Anhang V beschrieben sind (sog. Naturstoffe).
Ohne Registrierung kein Markt. Ab dem 01. Dezember 2008 dürfen keine Stoffe oder Zubereitungen mit Stoffen, zu denen eine Registrierungspflicht besteht ohne Vorregistrierung importiert bzw. vermarktet werden.
Die erforderlichen Daten für die Vorregistrierung sind: Stoffbezeichnung, CAS-Nr., EINECS-Nr., evtl. ELINCS-Nr., Mengenband, Firmenanschrift, Kontaktperson.
Bis zum 01. Januar 2009 veröffentlicht die EChA (Europäische Chemikalien Agentur) eine Liste, in der die bis zum 30. November 2008 vorregistrierten Stoffe, genannt sind. Ab dem 01. Januar 2009 nehmen alle Registranten automatisch an einem Stoffinformationsaustauschforum, SIEF (Substance Information Exchange Forum) teil.
Der Informationsaustausch innerhalb des SIEFs ist kostenfrei.
Weil unterschiedliche Mengenbänder auch unterschiedliche Auflagen an die Registrierungsdossiers implizieren, ist zu erwarten, dass sich dies auch in der Forenbildung und in der Bildung der einzelnen Konsortien widerspiegeln wird.
Erst durch die Stoffregistrierung fallen externe Kosten an. Diese setzen sich zusammen aus den Registrierungsgebühren und dem Aufwand für noch zu beschaffende Stoffdaten oder evtl. für die Nutzung bereits vorhandener Daten.
Selbstverständlich ist auch eine Alleinregistrierung ausserhalb eines Konsortiums möglich. Wobei die anfallenden Kosten dann allein zu tragen sind.
Hinweis: Wie oben genannt die registrierungspflichtige Stoffe ermitteln, dabei den Schwellenwert von 1t/a im Hinblick auf zukünftig steigendes Volumen möglichst unterschreiten und unbedingt ein Vorregistrierung durchführen. Für die Vorregistrierung kann der Nicht-EU-Lieferant auch eine verantwortliche Person mit Sitz im Rechtsbereich dieser Verordnung beauftragen. Die Übergangsfrist zur Registrierung von Stoffen im Mengenband ab 1t/a bis 100t/a endet am 31. Mai 2018.
REACHies, ofenfrisch Sollten Ihre Sicherheitsdatenblätter noch nicht der REACH-Verordnung entsprechen, so erhalten Sie diese hier bei uns. Stets aktuelle, schnell und zuverlässig. Wie gesagt, "ofenfrisch".
GHS II, Kosten für Zubereitungen GHS erfordert eine Neubewertung bisheriger Einstufungen. Deshalb sind Sicherheitsdatenblätter zu aktualisieren und Kennzeichnungen neu zu gestalten. Da praktisch kein Stein auf dem anderen bleibt, wird auch jedes Etikett für gefährliche Zubereitungen neu erstellt werden müssen.
Innerhalb des Zeitplans für die Umstellung fallen dann entsprechende Kosten dazu an. Durch gute Planung kann ein übermäßiger Aufwand, hervorgerufen durch Umetikettierung, weitgehend eingeschränkt werden.
Im Bereich vorgeschriebener Warntexte muss allerdings bis zur Umstellung durch GHS und auch danach laufend mit Textanpassungen gerechnet werden, weil sich durch REACH Basis- bzw. Stoffinformationen in den nächsten Jahren erheblich ändern werden. Bei globalem und somit mehrsprachigem Vertrieb wäre es sowieso von Vorteil, auftragsbezogen zu etikettieren.
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