Bürozeiten
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Produktregistrierungen
Wir führen internationale Produktregistrierung für Stoffe und Gemische (Zubereitungen) durch.
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HINWEISE:
Gemische
Für Gemische bestimmter Verwendung bestehen Registrierungspflichten
♦ Biozide
♦ Reinigungsmittel (Detergenzien)
Weitere Registrierungspflichten ergeben sich für
♦ gefährliche Gemische in jedem einzelnen Land der EU nach Art 45 CLP
♦ beim Export ausserhalb der EU
♦ und bei der Verwendung von Notrufnummern gegenüber den Giftnotrufdienstleistern
Stoffe
Vor der Verwendung von Stoffen als solche, oder in Gemischen, müssen fast sämtliche Stoffe, die in der EU vertrieben werden, bei der ECHA registriert sein. In Ländern ausserhalb der EU ist mittlerweile eine solche Registrierung fast immer zusätzlich erforderlich.
